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Gebietsbeschreibung

Geschichte

Ziele

Bild zur Projektübersicht LIFE-Schütt-DobratschDer Südabsturz des Dobratsch mit dem vorgelagerten ausgedehnten Bergsturzgebiet der Schütt zählt nicht nur zu den eindrucksvollsten und wissenschaftlich interessantesten Landschaften Kärntens, sondern er lässt sich auch unter den bedeutenden Naturlandschaften des gesamten Alpenraumes einreihen.

Bereits im Jahre 1942 wurde der Südabhang des Dobratsch auf einer Fläche von 1902 Hektar unter Naturschutz gestellt. Große Bereiche der Schütt blieben jedoch ausgespart, da das Schutzgebiet vor allem die imposanten Steilwände des Dobratsch umfasste. Anlässlich des 1. Europäischen Naturschutzjahres 1970 entstanden daher die Landschaftsschutzgebiete "Schütt-West" und "Schütt-Ost", die nun auch den Rest der wertvollen Bergsturzlandschaft einbezogen.

 

Grenzen des Natura 2000-Gebietes, des Naturschutzgebietes und der Landschaftsschutzgebiete
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© BEV 2002, Zl. 42512/2002

Große Teile des Gebietes befanden sich bis vor wenigen Jahren im Besitz der Bleiberger Bergwerks Union (BBU), einem Industriebetrieb, der größtes Interesse an einer intensiven forstwirtschaftlichen Nutzung hatte und zu diesem Zweck, wie auch einige Privatpersonen und Nachbarschaften, mehrere Forststraßen errichtete. Der weitere Ausbau von Forststraßen im Naturschutzgebiet konnte in der Folge jedoch verhindert werden. Vor wenigen Jahren wurden einige Waldflächen vom damaligen Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft als Naturwaldreservat ausgewiesen. Einige wenige offene Bereiche, wie zum Beispiel die "Weinitzen" oder die "Rauth" wurden vom Naturschutzverein Arge NATURSCHUTZ angepachtet, mit dem Ziel, die vorhandenen Maisäcker in Magerwiesen umzuwandeln und die Verbuschung und Verwaldung zu stoppen. Der Standort der Illyrischen Gladiole (Gladiolus illyricus) wurde in den 1980er Jahren vom Österreichischen Naturschutzbund Kärnten angekauft. Dieser Verein erhielt Anfang der 1990er Jahre auch ein größeres Grundstück im sogenannten Steinernen Meer. Mit einzelnen Landwirten wurden in den letzten Jahren Bewirtschaftungsverträge im Rahmen des Naturschutzprogramms Kärnten und des landwirtschaftlichen Förderprogramms ÖPUL abgeschlossen.

Immer wieder gab es auch Bestrebungen, dem Dobratsch und der Schütt einen internationalen Schutzstatus zu verleihen. 1995 wurde das Gebiet durch die weltweit tätige Vogelschutzorganisation Birdlife als "Important Bird Area" eingestuft und so als ein international bedeutender Vogellebensraum ausgewiesen. Im selben Jahr nominierte die Kärntner Landesregierung das Naturschutzgebiet "Villacher Alpe- Dobratsch" gemeinsam mit 12 anderen Gebieten gegenüber der EU-Kommission für die Aufnahme in das europaweite Netzwerk besonderer Schutzgebiete "Natura 2000", in einem Ausmaß von 2.332 Hektar. Im Jahre 2000 folgte die Nominierung des Gebietes "Schütt- Graschelitzen" mit 2.307 Hektar, so dass nun ein geschlossenes Natura 2000-Gebiet in einer Größe von 4.639 Hektar vorliegt.

Bild des ProjektgebietesDie unterschiedliche Struktur der betroffenen Gemeinden, Villach als zweitgrößte Stadt Kärntens, Arnoldstein als alteingesessener Gewerbe- und Industriestandort und Nötsch als kulturhistorisch von der Landwirtschaft dominierten Gemeinde, hat bei der Nominierung als Natura 2000-Gebiet unterschiedliche Reaktionen bei der Bevölkerung hervorgerufen. Die politische Willenserklärung sowohl für das Natura 2000-Gebiet als auch für ein LIFE-Natur Projekt war jedoch einstimmig. Auch muss festgehalten werden, dass seitens der Politik eine durchwegs positive Einstellung für das Projekt vorlag, welche auch dazu führte, dass Bürgermeister und Gemeinderäte als Multiplikatoren in der jeweiligen Gemeinde tätig waren. Diese Tatsache bildete eine wichtige Voraussetzung für das Gelingen des Projekts. Von entscheidender Bedeutung ist auch die Einbindung der lokalen Vereine und Organisationen in die Information und in weiterer Folge auch in die Umsetzung. Eine wichtige Rolle dabei spielte die Akzeptanz und auch Bereitschaft zur Mitarbeit seitens der Grundbesitzer.

Obwohl das Bergsturzgebiet eine weitgehend intakte Naturlandschaft darstellt, war für bestimmte Bereiche dringender Handlungsbedarf gegeben, zum Beispiel in Hinblick auf die Sicherung der ungestörten Entwicklung natürlicher Lebensgemeinschaften, Schutz sehr seltener Tier- und Pflanzenarten, Schaffung naturnaher Wälder und die Erhaltung der traditionellen Kulturlandschaft.

Aus diesem Grund hat man im Jahr 2000 mit den Vorbereitungen zu einem LIFE-Natur-Projekt begonnen, welches im Jahre 2001 seitens der EU bewilligt wurde und nun weitere Möglichkeiten eröffnete, Förder- und Schutzmaßnahmen für die Tier- und Pflanzenwelt rund um den Dobratsch umzusetzen. Das Projekt wurde am 31. Jänner 2005 erfolgreich abgeschlossen.

 

      

- "Natura 2000" und "LIFE-Natur" -

Ziel der Europäischen Union ist es, ein Netz besonderer Schutzgebiete mit dem Namen "Natura 2000" einzurichten, um die natürlichen Lebensräume sowie das Fortbestehen der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlicher Bedeutung sichern zu können. Dazu ist im Jahr 1979 die Vogelschutzrichtlinie beschlossen worden und im Jahre 1992 folgte die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL).

Diese regelt u.a. die einzelnen Schritte zur Schaffung des Netzwerkes NATURA 2000. Zunächst müssen die Mitgliedsstaaten unter Anwendung der in der Richtlinie festgehaltenen Kriterien eine Liste von möglichen NATURA 2000-Gebieten übermitteln. Gebiete, welche nach der Vogelschutzrichtlinie nominiert wurden, werden automatisch Bestandteil des Netzwerkes NATURA 2000. Bei der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ist ein Diskussionsprozess zwischen der Kommission und den betroffenen Mitgliedsstaaten zur endgültigen Festlegung von NATURA 2000-Gebieten in allen Mitgliedsstaaten vorgesehen. Nach Abschluss des Diskussionsprozesses wird durch Beschluss des sogenannten Habitat-Ausschusses die Liste der "Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung" festgelegt.

Sobald dies geschehen ist, muss der Mitgliedsstaat die gesamten Gebiete so rasch wie möglich, spätestens jedoch bis zum Jahr 2004, als "Besondere Schutzgebiete" ausweisen. Zu diesem Zeitpunkt sind auch die entsprechenden gesetzlichen Vorkehrungen (in Österreich von den einzelnen Bundesländern) zu treffen.

"LIFE-Natur" bietet nun neben einigen anderen Kofinanzierungsinstrumenten im Rahmen der EU die Möglichkeit, die Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie zu fördern. Auf diese Art unterstützt LIFE-Natur den Aufbau des gesamteuropäischen Schutzgebietsnetzwerkes Natura 2000.